schlechter Scherz

Donnerstag, der 15. November 2007, 18:51 Uhr von Lefois

So war vor geraumer Zeit eine Meldung auf golem.de zu lesen, in der darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die für “eigenwilligen Abmahnungen und Klagedrohungen bekanntgewordene Anwaltskanzlei Dozier Attorneys” in ihren Homepage Nutzungsbedingungen die Ansicht des Quellcodes eben dieser verbietet. Bitte? Wenn der erste April gewesen wäre, hätte ich es für einen Scherz gehalten, einen schlechten, weil zu schnell zu durchschauen, aber immerhin einen. Das Ganze ist aber ernst gemeint.

Der relevante Absatz liest sich wie folgt:

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